Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – das reicht nicht!
Wir müssen umgehend handeln: In den nächsten zehn Jahren entscheidet sich, ob wir den menschengemachten Klimawandel stoppen und die katastrophale Veränderung unserer Lebensgrundlagen verhindern können. Vage Ziele für die Zukunft reichen da nicht. Es muss konkret sein.
Auch Schleswig-Holstein hat einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele von Paris zu leisten. Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, lässt sich das Ziel von maximal 1,5 Grad Erderwärmung erreichen. Hier in Schleswig-Holstein sind wir durch das Ansteigen der Meeresspiegel konkret bedroht, auch deshalb müssen der Klimaschutz und die Energiewende oberste Priorität haben.
Die Energiewende stärkt den Standort Deutschland, schafft Arbeitsplätze vor Ort und wirkt als Motor für nachhaltige Innovationen. Die Abhängigkeit von endlichen Energieressourcen wie Öl, Kohle und Gas wird beendet und durch ein System der erneuerbaren Energien ersetzt, das dezentral funktioniert und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in den Kommunen z. B. durch Bürgerwindparks direkt Einnahmen bringen kann. Der Lärm in Städten wird weniger, die Luft sauberer.
Eigentlich müsste es also heißen: Alle Kraft voraus! Schließlich war Schleswig-Holstein auch lange Zeit der Energiewendepionier – doch die Jamaika-Regierung hat in den vergangenen Jahren den Rückwärtsgang eingelegt. Das zeigt auch die Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes, die Ende November 2021 im Landtag verabschiedet wurde.
Schon nach dem geltenden Gesetz – das noch in der Küstenkoalition gemeinsam von SPD, den Grünen und dem SSW auf den Weg gebracht wurde – dürfte Schleswig-Holstein heute nur noch 21 Millionen Tonnen Treibhausgase ausstoßen. Wir liegen aber bei 24 Millionen, also drei Millionen Tonnen zu viel.
Ziel und Realität haben sich unter der CDU-geführten Regierung immer weiter voneinander entfernt. Das ist nicht die exklusive Auffassung der SPD. Nachlesen kann man das auch im Klimaschutzplan der Böll-Stiftung für Schleswig-Holstein.
Bis heute ist nicht einmal klar, ob die Jamaika-Regierung ihr Ziel erreichen kann, zwei Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Windenergie zu nutzen. Nach der Neuauflage der Regionalpläne gibt es jetzt schon Signale, dass die Flächen, von denen sie behaupten, dass sie für Windanlagen geeignet sind, dies in Wirklichkeit gar nicht sind. Unter Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) wurden zwischen 2012 und 2017 noch Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1.800 Megawatt in Betrieb genommen. Von 2018 bis heute waren es nur 400 Megawatt. Wenn es so weitergeht, werden wir die Klimaziele verfehlen.
Das Klimagesetz braucht daher dringend eine Überarbeitung. Ziel der SPD ist es, im ersten Jahr nach der Landtagswahl gemeinsam nachzuschärfen. In der heutigen Fassung ist das Klimagesetz ambitionslos. Die Landesregierung passt ihre Ziele lediglich an die des Bundes an. Dabei müsste (und kann!) Schleswig-Holstein mit seinen Voraussetzungen schneller sein als der Rest von Deutschland. Aufgrund der günstigen Voraussetzungen ist es unsere Aufgabe und Verpflichtung, Strom in die anderen Bundesländer zu exportieren. Schleswig-Holstein muss einen Überschuss bereitstellen. Wir haben dafür ein so großes Potential.
Auch deshalb fordert die SPD, dass Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral wird. Hierzu braucht es allerdings eine Regierung, in der jede einzelne Partei verstanden hat, wie wichtig Klimaschutz für unser Zusammenleben ist.
Das heißt auch, dass wir ambitionierter beim Ausbau der erneuerbaren Energien sein müssen.
Das Klimagesetz der Jamaika-Regierung ist nicht mit den nötigen Maßnahmen ausgestattet. Die Vorgaben zur energetischen Sanierung reichen mit 15 Prozent bei Weitem nicht aus – sie schaden sogar. Kein Haus wird alle paar Jahre neu saniert, oft liegt dazwischen ein Zeitraum von mehreren Jahrzehnten. Es braucht daher beherztere Schritte, um wirklich etwas zu erreichen.
Auch die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen muss verbessert werden. Selbst wenn die Energiewende dezentral organisiert ist, dürfen die Kommunen mit der Umsetzung nicht allein gelassen werden. Das Klimagesetz verpflichtet Kommunen zu Wärmeplänen: Wie die Kommunen Wärmenetze bauen sollen, bleibt aber unbeantwortet.
Zudem soll flächendeckend auf E-Mobilität gesetzt werden. Laut landeseigener Koordinierungsstelle brauchen wir dafür bis zum Jahr 2030 zirka 30.000 Ladepunkte in der Fläche. Errichtet wurden bis heute nur knapp zweitausend.